Bedeutung der Einbürgerung für den Integrationsprozess von Zuwanderern

Entspricht die auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums des Innern verbreitete
Einschätzung „Die Einbürgerung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration, da sie dem Zuwanderer von der politischen Partizipation bis zur rechtlichen Gleichstellung zahlreiche Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe bietet“ der Auffassung der Bundesregierung, und inwieweit ist diese Einschätzung der Einbürgerung als ein Schritt auf dem Wege zu einer gelungenen Integration vereinbar mit Aussagen, wonach
die Einbürgerung der Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses sei?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier vom 7. April 2009

Die Einschätzung der Einbürgerung auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern entspricht der Auffassung der Bundesregierung. Diese Auffassung wird auch von der Migrationsforschung gestützt, die die Integration als einen Prozess begreift, der in manchen Fällen der Einwanderung lebenslang dauern und sich auch noch in den nächsten Generationen fortsetzen kann. Erfolgreiche Integration lässt sich daher nicht am Erwerb eines bestimmten Rechtsstatus festmachen. Die Einbürgerung kann in diesem Prozess den Abschluss der Integration bedeuten, die Integration kann aber auch darüber hinaus noch andauern. Dies hängt unter anderem von der individuellen Situation des Einbürgerungsbewerbers und von seinem Bemühen um Integration ab. In jedem Fall ist die Einbürgerung ein besonders entscheidender Schritt oder Abschnitt für die Integration; der Bewerber muss für die Einbürgerung bereits vielfache Integrationsleistungen erbracht
haben, so muss er zum Beispiel die Fähigkeit haben, seinen Lebensunterhalt
grundsätzlich selbst zu bestreiten, er muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
und der Lebensverhältnisse in Deutschland erworben haben.