Befugnisse der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung in Polizeigesetzen der Länder
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamt im Bereich der Gefahrenabwehr wurde die Behauptung aufgestellt, der Gesetzentwurf führe lediglich bereits vorhandene Kompetenzen zusammen, die auch schon in allen Länder-Polizeigesetzen enthalten seien. Diese Behauptung ist allerdings falsch.