Beim BfV gespeicherte personenbezogene Daten
Über wie viele Personen unterhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gespeicherte Dateien zu personenbezogenen Daten (bitte auch die gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz genutzten Dateien auflisten), und wie viele Datensätze enthalten diese zum Zweck der Strafverfolgung eingerichteten bzw. genutzten Dateien (bitte entsprechend den Dateien nach Personenzahl und Grund der Erfassung, also als Verdächtige oder Beschuldigte, Kontakt- bzw. Begleitpersonen sowie dem Wohnsitz auflisten; vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14810)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 14. April 2014
Das BfV und die Landesämter für Verfassungsschutz speichern personenbezogene Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS WN). Hinsichtlich des Umfangs der gespeicherten Daten verweise ich auf den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht des Bundes. Dort sind im Kapitel „Strukturdaten" im Abschnitt „Weitere Strukturdaten" Angaben zu den jeweils zu Beginn des Jahres vorhandenen personenbezogenen Eintragungen enthalten.
Anfang 2014 waren von Bund und Ländern im NADIS WN 1 713 094 (Anfang 2013: 1 597 968) personenbezogene Eintragungen enthalten, davon 1 288 503 Eintragungen (75,2 Prozent, Anfang 2013: 75,2 Prozent) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen oder Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes oder des Atomgesetzes.
Das NADIS WN ist nicht zum Zweck der Strafverfolgung eingerichtet, sondern dient den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden nach § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG).