Bericht der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte zur Menschenrechtssituation in Peru im Kontext der sozialen Proteste

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von dem am 3. Mai 2023 von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte veröffentlichten Bericht „Menschenrechtssituation in Peru im Kontext der sozialen Proteste“, demzufolge der Umgang der staatlichen Sicherheitskräfte mit den Protesten durch die „unverhältnismäßige, willkürliche und tödliche Anwendung von Gewalt“ sowie „ethnisch-rassische“ Diskriminierung gekennzeichnet war und die mehrfachen Tötungen bei der Niederschlagung der Proteste in Ayacucho als „außergerichtliche Hinrichtungen“ und „Massaker“ eingestuft werden könnten (www.oas.org/es/cidh/informes/pdfs/2023/Informe-SituacionDDHH-Peru.pdf), und plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, ihre Haltung, keinen Exportstopp (sowohl bei Genehmigungen als auch bei der tatsächlichen Ausfuhr) für bestimmte Güter wie zum Beispiel für solche Güter gemäß dem Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 (die zur internen Repression und Überwachung bzw. zur Herstellung und Wartung von zur internen Repression und Überwachung verwendbaren Produkten verwendet werden könnten), Güter gemäß dem Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EU) 2019/125 (unter anderem Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray, Tränengasgranaten, Elektroschocktechnologien, Fußfesseln) und Rüstungsgüter (sonstige Rüstungsgüter und Kriegswaffen) zu verhängen, aufzugeben (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 20/93, Seite 11207 (D))?

Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat den am 3. Mai 2023 von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAKMR) veröffentlichten Bericht „Menschenrechtssituation in Peru im Kontext der sozialen Proteste“ zur Kenntnis genommen. Der Bericht fließt in die Bewertung der menschenrechtlichen Situation in Peru ein.

Die Bundesregierung nimmt den Bericht zum Anlass, im Dialog mit der peruanischen Regierung weiter auf eine glaubwürdige und rasche Aufklärung der Vorfälle, auf eine angemessene Entschädigung der Opfer sowie auf Reformen zur Vermeidung derartiger Vorfälle zu drängen. Die Entscheidung über Genehmigungen für DualUse-Güter, Güter gemäß Anhang III der Anti-Folter-Verordnung sowie Rüstungsgüter wird im Einzelfall getroffen. Bei der Entscheidungsfindung spielt insbesondere die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Güter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung nicht erteilt.

Das könnte dich auch interessieren …