Beschluss der EU-Außenminister zur Einstufung des militärischen Flügels der Hisbollah als Terrororganisation

Hat bei den Beratungen der EU-Außenminister am 22. Juni 2013 über eine Einstufung des militärischen Flügels der an der libanesischen Regierung beteiligten Hisbollah als Terrororganisation, welche den Libanon weiter destabilisieren könnte, auch deren mutmaßliche Beteiligung auf Seiten des syrischen Regimes im syrischen Bürgerkrieg eine Rolle gespielt, und welche öffentlichen bzw. nachprüfbaren zusätzlichen Informationen über das Attentat vom 18. Juli 2012 in Burgas, seit der Vorstellung des Abschlussberichts der bulgarischen Untersuchungskommission im Februar 2013 und dem damaligen Beschluss der EU-Außenminister, die Hisbollah bzw. ihren militärischen Flügel nicht als Terrororganisation einzustufen, begründen diese Neubewertung (bitte mit Angabe der Quellen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 2. August 2013

Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat seine Listungsentscheidung vom 22. Juli 2013 auf der Grundlage klarer Hinweise auf terroristische Aktivitäten des militärischen Flügels der Hisbollah auf europäischem Boden gefällt. Die Entscheidung wurde sorgfältig abgewogen mit der schwierigen Situation in der Libanesischen Republik und der gesamten Region. Eingeflossen sind die Erkenntnisse der bulgarischen Behörden über die Drahtzieher des Burgas-Attentats und vor allem das Urteil eines Gerichts in der Republik Zypern, das den schwedisch-libanesischen Staatsbürger Hossem Taleb Yaacoub am 21. März 2013 auf der Grundlage der Vorbereitung eines Attentats zu vier Jahren Haft verurteilte.

Mit der Entscheidung der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Jahr 2008, den militärischen Teil der Hisbollah national zu listen, liegt auch eine behördliche Entscheidung im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates der Europäischen Union vor.

Ausschlaggebend für die Listung war, dass terroristische Aktivitäten für die Europäische Union unter keinen Umständen akzeptabel sind und eine entschiedene und vor allem gemeinsame Antwort Europas erfordern. Mit Blick auf die außergewöhnliche Situation in Libanon und der ganzen Region hat die Europäische Union gleichzeitig klar unterstrichen, dass die Listung des militärischen Flügels der Hisbollah dem Dialog mit allen politischen Parteien in Libanon nicht entgegensteht und die Unterstützung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für Libanon unberührt bleibt.