Beschreibung der Rüstungsgüter in den Ausfuhrgenehmigungen für Saudi-Arabien aus dem dritten Quartal 2018

Um welches Rüstungsgut bzw. welche Rüstungsgüter handelt es sich bei den Genehmigungen im dritten Quartal 2018 für Saudi-Arabien (A0005, A0006, A0010, A0011 und A0014) in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 19/5155 (bitte möglichst nach Genehmigung mit Güterbeschreibung auflisten), und in welcher Höhe wurden zum aktuellen Stichtag in 2018 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt (bitte nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auflisten)?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 17. Oktober 2018

Vorbemerkung:

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Antwort:

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber allen Akteuren für eine schnelle Konfliktbeendigung in Jemen ein. Sie unterstützt nachdrücklich die laufenden Bemühungen des VN-Sondergesandten für Jemen, zu einem Waffenstillstand und einer Wiederbelebung des politischen Prozesses zu kommen. Sie verfolgt die Entwicklungen in Jemen und in der Region genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen weiterhin stets im Einzelfall. Dabei berücksichtigt sie u. a. sowohl die vorliegenden Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt als auch die Qualität der zur Ausfuhr beantragten Güter sowie alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei  Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Für die nachgefragten Güterkategorien wurden folgende Einzelausfuhrgenehmigungen im dritten Quartal 2018 für Saudi-Arabien erteilt:

Es wurden seit dem 1. Januar 2018 bis zum 11. Oktober 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen nach Saudi-Arabien im folgenden Umfang aufgeteilt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter erteilt:

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