Beschuss von somalischem Festland im Rahmen der "Operation Atlanta"
Wie oft wurden bislang im Rahmen der EU-Mission Atalanta Ziele auf somalischem Festland bzw. im Küstenbereich unter Beschuss genommen (bitte nach Datum und Zielen auflisten), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Angriffe in einem Zusammenhang mit Auseinandersetzungen somalischer bewaffneter Gruppen (mit anderen somalischen, äthiopischen, kenianischen Kräften, die in Somalia aktiv sind) standen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 5. Juli 2013
Im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta wurde die Handlungsoption „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand“ nach umfassender Lageaufklärung des Einsatzortes bisher einmal, und zwar in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2012, durchgeführt. Der Einsatz richtete sich gegen ein logistisches Lager von Piraten auf einem Strandabschnitt in der Nähe des Camp Grisby (Provinz Galmudug).
Auswertungen aus der Luft während des Einsatzes und am Folgetag lieferten keine Hinweise auf Personen- oder Begleitschäden.
Kräfte der Operation Atalanta dürfen militärische Gewalt ausschließlich zur Bekämpfung der Piraterie und Notwehr/Nothilfe anwenden. Zu einem Einsatz im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen somalischer bewaffneter Gruppen sind die Atalanta-Kräfte nicht befugt. Der benannte Einsatz stand nicht im Zusammenhang mit solchen Auseinandersetzungen.