Beteiligte Bundesministerien an der am 3. August im Auswärtigen Amt eingerichteten Task Force Syrien

Welche Bundesministerien (bzw. weitere Institutionen) sind bzw. wurden bislang an der am 3. August 2012 im Auswärtigen Amt eingerichteten Task Force Syrien beteiligt, und wie begründet die Bundesregierung im Einzelnen die Beteiligung der jeweiligen Bundesministerien und Institutionen?

Antwort des Staatsministers Michael Link vom 15. August 2012

Die ressortübergreifende Task Force Syrien, über deren Einrichtung Medien am 3. August 2012 berichtet haben, hat erstmalig am 9. August 2012 auf Einladung des Auswärtigen Amts (AA) getagt. Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundeskanzleramt (BKAmt) und der Bundesnachrichtendienst (BMD).

Die Teilnahme der genannten Ressorts ergibt sich aus ihrer Zuständigkeit für die Herausforderungen, denen die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Syrienkrise zu begegnen hat.

  • AA: Zuständigkeit für die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes, humanitäre Hilfe;– BMWi: Planung für den Wiederaufbau, Fragen der Sanktionspolitik;
  • BMI: Zusammenarbeit im technisch-humanitären Bereich (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk);
  • BMJ: Fragen einer möglichen rechtlichen Zusammenarbeit;
  • BMVg: Fragen zur Gefährdung durch das Chemiewaffenpotential der syrischen Armee;
  • BMZ: Fragen der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe, Planung für den Wiederaufbau;
  • BND: Lageeinschätzung Syrien.