Betreuungsgeld mit ausweisender Wirkung

„Das Betreuungsgeld wird von der LINKEN als rückwärtsgewandter Irrsinn abgelehnt. Dass der Bezug von Betreuungsgeld bei ausländischen Familien aber dazu führen kann, dass sie aufenthaltsrechtliche Nachteile erleiden, ist nicht akzeptabel", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich der Antwort der Bundesregierung vom 5. November 2013 auf ihre schriftliche Frage. Dagdelen weiter:„Wenn es keine Absicht war, dann war es Pfusch: Mit dem Betreuungsgeldgesetz wurde geregelt, dass der Bezug von Betreuungsgeld keine negativen ausländerrechtlichen Konsequenzen haben soll. So war die Gesetzeslage vom 1. August 2013 bis zum 5. September 2013. Dann aber trat ein Gesetz zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien im Aufenthaltsrecht in Kraft, und das Betreuungsgeld wurde damit wieder aus der entsprechenden Ausnahmevorschrift im Aufenthaltsgesetz entfernt.Die Bundesregierung beteuert, dass es sich bei dem Ergebnis dieses Gesetzgebungschaos um ein ‚Redaktionsversehen‘ handele, das sie ‚im Blick‘ habe. Eine ‚entsprechende gesetzgeberische Anpassung‘ werde geprüft. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Bundesländer und die zuständigen Ausländerbehörden durch ein entsprechendes Rundschreiben sofort zu informieren, damit es in der Praxis zu keinen nachteiligen Entscheidungen für Betroffene kommt. Am besten wäre es natürlich, wenn die Bundesregierung das Betreuungsgesetz gleich ganz einstampft, aber danach sieht es ja leider nicht aus, weil die SPD lieber Frau Merkel zur Kanzlerin wählen als sozialdemokratische Politik machen will."