Bewertung des Einmarsches der türkischen Armee in Nordsyrien

Inwiefern bewertet die Bundesregierung den am 9. Oktober 2019 gestarteten Einmarsch der türkischen Armee in den Norden Syriens (Operation „Quelle des Friedens“) als einen Bruch des Völkerrechts, und inwiefern bewertet die Bundesregierung die militärische Besetzung eines rund 500 Kilometer langen und 30 Kilometer tiefen Gebietes Syriens östlich des Euphrat durch die türkische Armee, wie sie von der türkischen Regierung angekündigt worden ist, als völkerrechtswidrig analog zur Einschätzung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages im Fall des militärischen Vorgehens der türkischen Armee mit der am 20. Januar 2018 gestarteten Operation „Olivenzweig“ in der Region Afrin im Norden Syriens (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83158142/bundestag-kritisiert-tuerkeiueberfall-auf-afrin-ist-ganz-klar-voelkerrechtswidrig.html)?

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Zu den Bemühungen der Bundesregierung vor und seit Beginn der Militäroffensive wird auf meine Antwort auf die mündliche Frage 45 der Abgeordneten Gökay Akbulut für die Fragestunde am 16. Oktober verwiesen.

Zur hypothetischen Fragestellung nach einer Besatzungszone nimmt die Bundesregierung keine Stellung.

Die Bundesregierung kann derzeit nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimieren würde.

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