Bildung weiterer Arbeitsgruppen innerhalb der Staatengruppe "Freunde Syriens"; Begründung für die enge Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Syrischen Nationalrates in der "Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung"

Welche weiteren Arbeitsgruppen wurden innerhalb der Staatengruppe „Freunde des syrischen Volkes“ bislang gebildet, und wie begründet die Bundesregierung ihre enge Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Syrischen Nationalrates (SNC) in der Arbeitsgruppe „wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung“ der „Freunde Syriens“, deren Leitung sie nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten übernommen hat (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/assadvor-dem-fall-bundesregierung-erarbeitetmarschall-plan-fuer-syrien-11824133.html) angesichts der Tatsache, dass der SNC mehrfach zum bewaffneten Kampf gegen das Regime von Dr. Bashar al-Assad aufgerufen und damit den von der Bundesregierung offiziell unterstützten Plan von Kofi Annan unterlaufen hat?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 24. Juli 2012

Neben der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung hat die Gruppe der Freunde des syrischen Volkes eine weitere Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Thema Sanktionen befasst.

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass der Syrische Nationalrat den Sechs-Punkte-Plan des Gemeinsamen Sondergesandten der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen, Kofi Annan, unterlaufen habe. Vielmehr unterstützt der Syrische Nationalrat das Ziel eines nachhaltigen politischen Transitionsprozesses. Dies ist nicht zuletzt durch die Teilnahme von Vertretern des Syrischen Nationalrates an der Konferenz der syrischen Opposition vom 2. bis zum 3. Juli 2012 in Kairo deutlich geworden. Bei dieser Konferenz hat sich der Syrische Nationalrat gemeinsam mit anderen Gruppierungen der Opposition auf zwei grundlegende Dokumente geeinigt: Einen Nationalpakt und eine gemeinsame politische Vision für die Ausgestaltung eines Transitionsprozesses. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass in der gemeinsamen Vision die sofortige und vollständige Umsetzung der Resolutionen der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen gefordert werden. Dies schließt die Resolution 2042 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ein, mit der der Sechs-Punkte-Plan vom Sicherheitsrat indossiert worden ist.

Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Mitgliedern des Syrischen Nationalrates im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung basiert auch darauf, dass der Syrische Nationalrat von der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes in der Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz in Tunis vom 24. Februar 2012 als „ein legitimer Vertreter der Syrer, die nach einem friedlichen, demokratischen Wandel streben“ und in der Abschlusserklärung des Vorsitzes der Konferenz in Istanbul vom 1. April 2012 als ein „legitimer Vertreter des Syrischen Volkes“ und als „führender Gesprächspartner der internationalen Gemeinschaft“ bewertet wurde. Darüber hinaus sieht das Mandat der Arbeitsgruppe, das in der Abschlusserklärung der Konferenz in Istanbul vom 1. April 2012 von der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes indossiert wurde, ausdrücklich vor, dass die Arbeitsgruppe „eng mit designierten Vertretern des Syrischen Nationalrats und anderen Mitgliedern der Opposition zusammenarbeiten wird.“