Bisheriger Gesamtwert erteilter Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern im Jahr 2022

In Höhe welchen Gesamtwertes wurden bis dato in 2022 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn Hauptempfängerländer auflisten) (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich dieser Gesamtwert von 2022 auf die Ländergruppe (EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer) (bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 7. April 2022

Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2022 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Für den Gesamtwert der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 erteilten Einzelgenehmigungen, die anteiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, den entsprechenden Wert für  EU-/NATO-/NATO-gleichgestellte Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer, die anteiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, und die zehn Hauptempfängerländer nach Einzelgenehmigungswerten wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 5. April 2022 zur Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im ersten Quartal des  Jahres 2022 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220405-rustungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-1-quartal-des-jahres-2022-vorlaufige-genehmigungszahlen.html) verwiesen.

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