BMI soll Verzögerungstaktik aufgeben

„Nicht die Linksfraktion gibt das Urteil verzerrt wieder, wie das Bundesinnenministerium meint. Wir haben nur den Parlamentarischen Staatssekretär beim Wort genommen (Plenarprotokoll 16/210, S. 22709). Schließlich gibt sie aber selber zu, dass sie nach wie vor das für alle EU-Staaten verbindliche Urteil über den Einzelfall hinaus auf Auswirkungen auf andere Bereiche prüft. Allerdings kennt die Bundesregierung vermutlich bereits die Antwort und will die Konsequenzen nur nicht in geltendes Recht umzusetzen. Anders ist es kaum zu erklären, warum das Bundesinnenministerium dafür mehr als einen Monat benötigt.

Auf der Webseite "Ausländerrecht für die Polizei" der Ausländerrechtsexperten und Polizeihauptkommissare Volker Westphal und Edgar Stoppa ist seit langem nachlesbar, was die Konsequenzen des Urteils sind. Im Intranet der Bundespolizei wurde die Webseite gerade deswegen zeitweilig gesperrt. Nachdem die Webseite mit unverändertem Inhalt aber wieder freigeschaltet wurde, wäre es dem Ministerium möglich, sich diese Argumentation noch einmal anzueignen. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig: Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige ist in Bezug auf kurzfristige Aufenthalte weitgehend gefallen!"