Bruch des libyschen Waffenembargos durch die Lieferung von Rüstungsgütern seitens der Türkei
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlich) die Hinweise im Rahmen der Aufklärungsergebnisse verdichtet, dass der türkische Frachter „Roseline A“, unter Bruch des VN-Waffenembargos Rüstungsgüter in das Bürgerkriegsland Libyen geliefert hat, vor dem Hintergrund, dass Militäranalysten der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI bereits auf Satellitenaufnahmen von einem früheren Hafenaufenthalt des Schiffs im libyschen Misrata erkannt hatten, dass damals gepanzerte Militärfahrzeuge ausgeladen worden waren (www.tagesschau.de/ausland/bundeswehreinsatz-irini-tuerkei101.html) und auch beim jüngsten Hafenaufenthalt der „Roseline A“ im türkischen Hafen Ambarli im November 2020 auf Überwachungsbildern erneut verdächtige Ware entdeckt wurde (dpa vom 27. November 2020), und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass neue Sanktionen wegen Verstößen gegen das Libyen-Embargo vorbereitet werden – beispielsweise gegen das Unternehmen aus der Türkei, das am Transport von Kriegsmaterial beteiligt gewesen sein soll (dpa vom 27. November 2020)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 9. Dezember 2020
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise im Sinne der Fragestellung vor, welche über die Erkenntnisse von EUNAVFOR MED IRINI hinausgehen.
Die Bundesregierung setzt sich für die strikte Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen ein. Zu möglichen Sanktionsüberlegungen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.