Bundesanwaltschaft darf nicht mit Folterern zusammenarbeiten

„Die Bundesrepublik ist in ihrem Kampf gegen Folter in anderen Weltgegenden unglaubwürdig, wenn sie es mit diesen rechtstaatlichen Grundsätzen in Strafverfahren nicht mehr so genau nimmt und auf durch Folter erzwungene Aussagen zurückgreift", erklärt Sevim Dagdelen, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, anlässlich ihres gestrigen Besuchs bei Faruk Ereren in der JVA Düsseldorf und der morgigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Sevim Dagdelen weiter:

„Laut Menschenrechtsorganisationen sind Folter und Bespitzelung nach wie vor Arbeitsmethoden des türkischen Nachrichtendienstes und Militärs sowie der türkischen Polizei im Kampf gegen linke politische Aktivistinnen und Aktivisten. Das betrifft auch Faruk Ereren, gegen den das Verfahren nach dem erst im Zuge der Antiterrorgesetze eingeführten § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) geführt wird. Aktuell droht Faruk Ereren die Auslieferung an die Türkei und damit in die Hände derjenigen, vor denen er in die Bundesrepublik geflohen ist.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht laut Aussagen der Verteidigung weitgehend auf türkischem ‚Beweismaterial‘, darunter offenbar auch unter Folter erpresste Aussagen. Dabei ist es nach deutschem Recht nicht zulässig, solches Material in ein Gerichtsverfahren einfließen zu lassen.

Bei einer Auslieferung von Faruk Ereren an die Türkei ist wahrscheinlich, dass Faruk Ereren erneut Folter, menschenunwürdige Behandlung und lebenslängliche Isolationshaft droht. Denn laut Menschenrechtsorganisationen hat sich die Menschenrechtslage entgegen der Ankündigungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, ‚Null Toleranz gegenüber Folter‘ zu zeigen, wieder verschärft. Nach offiziellen Angaben haben in den Jahren 2006 und 2007 4.719 Bürger/innen Klagen wegen Misshandlung, Folter und exzessiver Folter durch Sicherheitsbeamte eingereicht. Ich fordere daher das NRW-Justizministerium auf, eine Auslieferung zu verhindern."