Bundesregierung trennt weiterhin Ehegatten

„12.273 Personen haben im Jahr 2015 den Deutsch-Test im Ausland nicht bestanden und wurden dadurch zwangsweise von ihrem Ehepartner getrennt. Das ist menschenrechtlich ein Skandal”, kommentiert Sevim Dagdelen, Beauftragte für Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/9651). Dagdelen weiter:

„Es gab 39.034 Sprach-Prüfungen. Fast ein Drittel der Betroffenen konnte die gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Betroffen sind vor allem Menschen mit geringer Bildung oder fehlenden finanziellen Möglichkeiten für den oft sehr mühsamen Deutscherwerb im Ausland. Dabei könnte die deutsche Sprache um so vieles leichter in Deutschland erworben werden, zusammen mit den hier lebenden Ehegatten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 9.7.2015, dass von einem Test im Ausland abgesehen werden muss, wenn Betroffene aufgrund individueller Umstände nicht in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen. Doch die Bundesregierung ignoriert das Urteil. Es gab keinerlei Erlass oder Vorgaben zur Umsetzung des europäischen Richterspruchs.

Seit Sommer 2015 gibt es zwar eine gesetzliche Härtefallregelung. Eine Änderung der Praxis brachte das aber nicht. Die Bundesregierung hatte bereits auf frühere Anfragen eingeräumt, dass es Härtefallentscheidungen nur in sehr wenigen Einzelfällen gegeben hat. Nach wie vor wird bei einem nicht bestandenen Test den Betroffenen unterstellt, sie hätten sich einfach nicht genügend angestrengt. Und so werden dann Eheleute in vielen Fällen über Jahre oder sogar dauerhaft voneinander getrennt. Dass ist inakzeptabel.

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