Bundesregierung bei Sprachanforderungen düpiert

„Das Aus für die deutsche Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug rückt näher. Die Bundesregierung verliert mit dem Bundesverwaltungsgericht seinen letzten Trumpf. Denn das Bundesverwaltungsgericht rückt von seiner Fehlentscheidung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug vom März 2010 ab, diese seien zweifelsfrei mit EU-Recht vereinbar", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., anlässlich einer Kostenentscheidung in einem Verfahren, das die Frage der Vereinbarkeit des Erfordernisses einfacher deutscher Sprachkenntnisse mit der Familienzusammenführungsrichtlinie klären sollte.

Die bisherige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) – und auch der Bundesregierung –, wonach an einer Vereinbarkeit der deutschen Sprachregelung beim Ehegattennachzug mit EU-Recht gar kein Zweifel bestehen könne, war von Beginn an unhaltbar. Das BVerwG hatte einen Bericht der EU-Kommission bei seiner Grundsatzentscheidung vom März 2010 ersichtlich falsch und selektiv ausgelegt. Nun mussten sich auch die höchsten deutschen Verwaltungsrichter der Mehrheitsmeinung der Experten anschließen, wonach es zumindest zweifelhaft ist, dass die Beschränkung des Familienlebens durch Sprachtests im Ausland mit EU-Recht vereinbar ist. Die Bundesregierung hätte sich die nun kommende Peinlichkeit ersparen können, wenn sie sich mit entsprechenden juristischen Argumenten frühzeitig und ernsthaft befasst hätte. Möglichkeiten hatte sie durch zahlreiche Kleine Anfragen der LINKEN hierzu genug (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 17/7012 ).

Die Bundesregierung muss die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Sie ist nicht nur mit EU-Recht und den Menschenrechten unvereinbar. Sie verstößt überdies gegen das Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei und ist auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie jüngst die Gerichte in den Niederlanden entschieden haben."

Siehe auch: Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung zum Ehegattennachzug