Bundesregierung darf Visumfreiheit für Türken nicht länger verhindern

„Die ständigen Tricksereien der Bundesregierung zur Verhinderung visumfreier Einreisen türkischer Staatsangehöriger werden nun bald ein Ende haben. Es ist absehbar, dass der Europäische Gerichtshof die restriktive Auslegung des Assoziationsrechts durch die Bundesregierung korrigieren wird und die Türkenfeindlichkeit der Union dem Recht weichen muss", kommentiert die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen, die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.4.2011 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige infolge des EU-Türkei-Assoziationsabkommens.

„Türkische Staatsangehörige haben im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit das Recht auf visumfreie Einreise nach Deutschland, etwa zu touristischen Zwecken. Strittig ist eigentlich nur noch, ob hierunter z.B. auch Familienbesuche fallen. Daran ändert auch nichts, dass die Bundesregierung bislang krampfhaft versucht, den Begriff der Dienstleistungsfreiheit im Assoziationsrecht auf die aktive Dienstleistungserbringung zu begrenzen. Die Unhaltbarkeit dieser Rechtsauffassung bescheinigen nicht nur nahezu alle Fachkundigen seit dem so genannten „Soysal"-Urteil des EuGH vom 19.2.2009, sondern auch zahlreiche Anfragen meinerseits an die Bundesregierung. Abzuwarten bleibt, wie sich die Bundesregierung nun bei der Beantwortung einer letzte Woche gestellten Anfrage zur mangelhaften Umsetzung des EU-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesrepublik herumwinden wird. Dabei haben wir die Bundesregierung insbesondere auch damit konfrontiert, dass das Berliner (Ober-) Verwaltungsgericht – anders als von ihr behauptet – die Frage der Visumfreiheit infolge des Soysal-Urteils durchaus als offen ansieht.

Ich fordere die Bundesregierung angesichts der nunmehr zu erwartenden Grundsatzentscheidung des EuGH auf, türkischen Staatsangehörigen, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland einreisen wollen, im Zweifelsfall eine visumfreie Einreise zu gestatten und sie nicht mehr an den Grenzen zurückweisen zu lassen, mit Strafverfahren zu überziehen oder gar zu inhaftieren. Es könnte bzw. wird sich sehr bald erweisen, dass all dies rechtswidrig und mit verbindlichem Europarecht unvereinbar ist."