Bundesregierung pfeift auf Menschenrechte
Der Umgang mit Flüchtlingen und all jenen, die nicht der rassistischen Nützlichkeitslogik Genüge tun, spottet jeder Menschnenrechtsrhetorik seitens der Bundesregierung. Die restriktive deutsche Flüchtlings- und Migrationspolitik sowie ein unzureichender Diskriminierungsschutz stehen dazu im krassen Widerspruch. Rassistische Kontrollen, Pauschalverdächtigungen, Entrechtung sowie politische und juristische Verfolgung sind für viele Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten alltägliche Erfahrungen.
Jede Form von Rassismus verstößt gegen Menschenwürde und Menschenrechte. Doch die Bundesregierung geht mit dem Thema Rassismus schlampig um. Das zeigt der vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus deutlich. Weder enthält er eine angemessene Analyse von Rassismus und rassistischer Diskriminierung in Deutschland, noch sind in ihm in die Zukunft gerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu finden. Nach wie vor reduziert die Bundesregierung Rassismus als Problem von Rechtsextremisten. Der Rassismus der sogenannten Mitte sowie diskriminierende und ausgrenzende Gesetze und Vorschriften wie etwa dem Zuwanderungsgesetz allgemein oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Residenzpflicht, faktische und tatsächliche Arbeitsverbote im Konkreten stehen nicht zur Diskussion.
So weigert sich die Bundesrepublik, die beiden Konventionen zu ratifizieren, mit denen die internationale Gemeinschaft erstmals versucht hat, Mindestnormen zum Schutz Illegalisierter zu schaffen, um so einem weltweiten Problem menschenwürdig Rechnung zu tragen. Deutschland unterzeichnete es ebensowenig wie die UN- Konvention zum Schutz der Rechte aller ausländischen Arbeitskräfte und ihrer Familienangehörigen vom Dezember 1990. Deren Ziel ist es, die Geltung der Grundrechte insbesondere auf die weitgehend schutzlose Gruppe der ausländischen Arbeitskräfte ohne Aufenthaltsrecht und ihrer Familien auszudehnen.