Bundesregierung setzt Asyl-Rücküberstellungen nach Griechenland trotz Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fort

Bereits zum vierten Mal hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, Abschiebungen von Asylbewerbern nach Griechenland auszusetzen. Sie sollen nach dem Willen der Bundesregierung dort ihr Asylverfahren durchlaufen. Das Gericht hat in Zweifel gezogen, dass es in Griechenland einen Zugang zu einem fairen Asylverfahren gibt. Dennoch stoppt die Bundesregierung die Abschiebungen nach Griechenland nicht generell, sondern will erst die Hauptsacheentscheidung abwarten.