Das Verhältnis der Bundesregierung zu Tansania vor dem Hintergrund der deutschen Kolonialverbrechen

Auf die Frage, ob die Niederschlagung des „Bushiri-Aufstands“ (1889/1890) und die Ereignisse im sogenannten „Maji-Maji-Krieg“ (1905-1908) aus heutiger Sicht als Kriegsverbrechen oder Völkermord bezeichnet werden könnten – wie im Falle Namibias geschehen – antwortete die Bundesregierung lapidar, man stelle sich der moralischen und politischen Verantwortung, die aus den durch deutsche Kolonialtruppen verübten Verbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika resultiere.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/8098 vor. Antwort als PDF herunterladen

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