Datenabgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Paul-Ehrlich-Institut zur Erkennung möglicher Risikosignale der neuartigen Corona-Impfstoffe

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im – bereits vor Beginn der Coronaimpfkampagne novellierten – Infektionsschutzgesetz (§ 13 Absatz 5) vorgesehene Datenabgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem für die Impfsurveillance und Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) zuständigen Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt, um mögliche Risikosignale der neuartigen Impfstoffe zum Schutz vor Covid-19 zu erkennen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht, und warum stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese anonymisierten Daten (ICD-Codes/Abrechnungen der Kassenärzte) zwar nach Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung, nicht aber in dieser Sache anfragenden Journalisten?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Dittmar auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Bisher sind noch keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermittelt worden, da der Aufbau der Infrastruktur zum Datentransfer noch nicht abgeschlossen ist.

Die Beantwortung von Anfragen zu Abrechnungsdaten erfolgt in eigener Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV).

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