Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der von ihr geteilten Auffassung der Europäischen Kommission, die in ihren Fortschrittsberichten der letzten Jahre und insbesondere im aktuellen Fortschrittsbericht zahlreiche Rückschritte im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei feststellt, und ihrer Aussage, dass infolge der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit, die „rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert“ wurde (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8057), einen Widerspruch, und sieht die Bundesregierung in der Aufhebung der Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten des türkischen Parlaments vom 20. Mai 2016, die nach meiner Auffassung der Massenverfolgung regierungskritischer Politiker, insbesondere von Abgeordneten der HDP (Demokratische Partei der Völker), dient (www.welt.de/politik/ausland/article155522308/So-schnell-gilt-man-in-der-Tuerkei-als-Terrorist.html), ein Ergebnis der grundsätzlichen Beförderung der rechtsstaatlichen und demokratischen Entwicklung der Türkei durch die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit ihr?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8566, Frage 25):
Die Bundesregierung betrachtet die Türkei als wichtigen Partner und erwartet im Hinblick auf die Beitrittsverhandlungen eine Annäherung der Türkei an die demokratischen und rechtsstaatlichen Standards der EU. Eine Möglichkeit, konstruktiven Einfluss auf die innere Entwicklung der Türkei zu nehmen, ist die enge Kooperation.
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der von ihr geteilten Auffassung der EU-Kommission über Rückschritte im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und ihrer Aussage, dass infolge der bilateralen polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit die rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes grundsätzlich befördert wurde.
Zwischen der Aufhebung der Immunität von über 150 Abgeordneten des türkischen Parlaments und der polizeilichen, justiziellen und militärischen Zusammenarbeit sieht die Bundesregierung keinen kausalen Zusammenhang.