Der Versorgungsausgleich führt nicht zu einer wirklichen Gerechtigkeit

Vielen Dank, Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wir stehen vor der Herausforderung, dass in vielen Familien immer noch eine patriarchale Arbeitsteilung in Bezug auf Lohnarbeit und Reproduktionsarbeit besteht. Die Feststellung, dass sich zumeist Frauen in einer bestehenden Ehe auch hinsichtlich der Rentenansprüche vom Mann abhängig machten und dann bei einer Scheidung wenig bis gar keine eigenen Ansprüche auf Rente hatten, brachte den Gesetzgeber, wie meine Vorrednerin richtig dargestellt hat, 1977 dazu, den Versorgungsausgleich zu regeln. Dieser sieht vor, dass die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Versorgung grundsätzlich hälftig geteilt werden sollen. Seit 1992 gilt das auch in den neuen Bundesländern. Die Anpassungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften grundsätzlich am Versorgungsausgleich partizipieren. So weit, so gut.

Dennoch führt der Versorgungsausgleich nicht zu einer wirklichen Gerechtigkeit; denn unberücksichtigt bleiben viele Punkte. Unberücksichtigt bleibt, dass nicht verheiratete bzw. nicht verpartnerte Personen trotz ebenso vorhandener Aufgabenteilungen und Verantwortung für Kinder in den nicht privilegierten Partnerschaften nicht von Sicherungen wie einem Versorgungsausgleich profitieren können, dass sich Gesellschaft und Politik insgesamt der Problematik der Bewertung sogenannter Reproduktionsarbeit nicht ausreichend stellen, dass die Frage der Gewährleistung einer sozial gerechten Rente noch nicht ausreichend beantwortet ist und dass an der unsolidarischen und sozial ungerechten Aufweichung der gesetzlichen Rente nichts geändert wird.Diese Probleme sind es, mit denen man sich im Zusammenhang mit der Altersarmut von Menschen und im Zusammenhang mit einer einseitigen Arbeitsteilung in Paargemeinschaften auseinandersetzen muss. Deshalb gilt es, neue Konzepte der sozial gerechten Versorgung im Alter aber selbstverständlich nicht nur im Alter für jeden Menschen zu entwickeln, und zwar unabhängig von der privaten Lebensgestaltung in Beziehungen, lückenlosen Erwerbsbiografien und nicht zuletzt überkommenen Rollenmustern. Politisch bleibt zu diskutieren, ob der Versorgungsausgleich einen Ersatz für wirklich eigenständige Ansprüche vornehmlich von Frauen darstellen kann. Diese politische Frage wird naturgemäß in der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik entschieden. Dies gilt es mittel- und langfristig zu regeln.Die Linke fordert eine Strategie für die eigenständige, existenzsichernde Alterssicherung für alle Menschen, (Beifall bei der LINKEN)
speziell aber für die gegenwärtig besonders stark betroffenen Frauen.Kurzfristig müssen aber auch die Regelungen zum Versorgungsausgleich verbessert werden. Der Gesetzentwurf zeigt einen für die Beteiligten voraussichtlich einfachen und nachvollziehbaren Weg des Versorgungsausgleichs auf. Aber ob man sich dabei die bisherigen umständlichen Vergleiche beim Versorgungsausgleich wirklich erspart, ist zu hinterfragen.

Für meine Fraktion ist ganz besonders wichtig, dass die Ungerechtigkeiten infolge der Überleitung der Ostrenten in Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich schnellstmöglich beseitigt werden.(Beifall bei der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Mit Ostrenten kennt sich Ihre Fraktion ja aus!)Der Gesetzentwurf stellt sich diesem Problem in keiner Weise. Die unerträgliche soziale Situation der geschiedenen Frauen aus der ehemaligen DDR das sage ich ganz bewusst vor dem Hintergrund, dass ich aus dem tiefsten Westen komme , (Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Aber Ihre Fraktion kennt sich im Osten doch aus!)denen der Versorgungsausgleich bisher aus verfassungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, muss dringend verbessert werden. Hierzu hat meine Fraktion bereits an anderer Stelle Vorschläge unterbreitet.

Wie die Verschlechterung der Situation der Betroffenen durch die Strukturreform im Einzelnen verhindert werden kann, werden wir wohl, wie meine Vorrednerinnen schon gesagt haben, in einer Anhörung zu klären haben. Die bereits geäußerte Kritik am Gesetzentwurf auch der Bundesrat hat Kritik vorgebracht wird darin ebenso zu prüfen sein.Vielen Dank.(Beifall bei der LINKEN)