Deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen
Die Bundesregierung hat mit dem Regime in Syrien ein Abkommen über die »Rücknahme« von Personen geschlossen, die sich illegal in Deutschland aufhalten und syrische Staatsangehörige sind, Staatenlose sind, die aus Syrien stammen oder über Syrien illegal nach Deutschland eingereist sind. Davon werden vor allem Kurden betroffen sein, denen die syrische Staatsangehörigkeit entzogen bzw. verweigert wurde und die deshalb bisher nicht aus Deutschland nach Syrien abgeschoben werden konnten.