Deutsche oder europäische Finanzhilfen für Rüstungsvorhaben in der Ukraine
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die von dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko angekündigten Aufrüstungsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. Euro in den kommenden drei Jahren durch deutsche oder europäische Finanzhilfen – auch über eventuelle Umschichtungen im Haushalt – de facto finanziert werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 4. September 2014
Die Finanzhilfen der Bundesregierung sind stets zweckgebunden, d. h. ihre Verwendung ist genau definiert und wird im Laufe der Projektdurchführung bzw. spätestens bei Projektabschluss überprüft, um eine andere als die vereinbarte Verwendung auszuschließen.
Die Finanzhilfen der Europäischen Union sind zum großen Teil zweckgebundene Mittel, die in konkret festgelegte Projekte fließen. Die EU leistet darüber hinaus – ergänzend zum Internationalen Währungsfonds – Finanzhilfen in Form von Darlehen, die zur dringend notwendigen Stabilisierung der ukrainischen Zahlungsbilanzsituation sowie des Staatshaushaltes beitragen sollen. Diese sind ebenfalls an die Umsetzung konkreter finanz- und wirtschaftspolitischer Reformen gebunden. Die EU wird die Verwendung der von ihr eingesetzten Mittel genau kontrollieren.