Deutsche Opfer von Sexualstrafdelikten in Indien
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Indien seit dem 1. Januar 2010 Opfer eines Sexualstrafdelikts (sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung), und in wie vielen Fällen wurde den Betroffenen durch offizielle Behörden der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft, Konsulate, Resident des Bundeskriminalamts, Resident der Bundespolizei) Hilfe geleistet?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 18. Februar 2014
Der Bundesregierung sind im genannten Zeitraum acht Fälle entsprechender Delikte gegenüber deutschen Staatsbürgerinnen in der Republik Indien bekannt geworden. Im Jahr 2010 wurden zwei Vergewaltigungen registriert, im Jahr 2011 eine gemeinschaftliche Vergewaltigung mit Raub, im Jahr 2013 zwei Fälle von sexueller Belästigung und ein sexueller Übergriff sowie im Jahr 2014 eine Vergewaltigung und ein sexueller Übergriff.
In sieben dieser Fälle wurden die Betroffenen konsularisch betreut, in einem Fall einer sexuellen Belästigung hatte sich die Betroffene nicht an das Konsulat gewandt; die Kenntnisnahme erfolgte aus den Medien.
Die konsularische Betreuung erstreckte sich in den genannten Fällen auf persönlichen und seelischen Beistand, Begleitung zur Polizei, zum Krankenhaus und zur Heimreise, Kontakte zur Familie, Organisation der Rückreise, Vermittlung von Rechtsbeistand, Unterstützung bei der Stellung einer Strafanzeige sowie Beobachtung und Rechtshilfe bei Strafverfahren.
Die genannte Zahl muss nicht abschließend sein. Eine genaue statistische Erfassung nach Grund und Art der konsularischen Hilfe erfolgt nicht. Eine Erfassung der genannten Straftatbestände wird dadurch erschwert, dass sie häufig nicht zur Anzeige gebracht werden bzw. Verfahren in Indien, nicht aber auch in Deutschland eröffnet werden.