Die Bundesregierung und ihre Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit mit Namibia

Trotz der massiven Kritik hält die Bundesregierung an der Gemeinsamen Erklärung fest und sieht keinen Bedarf neu zu verhandeln. Allerdings wurde inzwischen gegen die Gemeinsame Erklärung in Namibia Klage mit dem Ziel eingereicht, diese für ungültig zu erklären und aufzuheben. Kritik an dem Abkommen gibt es auch von „Special Rapporteurs“ (Sonderberichterstattern) der Vereinten Nationen, die sich in einem Brief an die Regierungen Namibias und Deutschland gewandt haben.

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/7905 vor. Antwort als PDF herunterladen


Foto: „Gedenken an den Genozid der Schutztruppe an den Herero“ by erdbeernaut is licensed under CC BY-SA 2.0. To view a copy of this license, visit https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/?ref=openverse. Unverändert

Das könnte dich auch interessieren …