Die rechtliche Situation homosexueller Flüchtlinge in Deutschland und die Lage der Bürger- und Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transsexuellen in Afghanistan, Iran und Irak
Homosexualität scheint bei Abschiebeentscheidungen in Asylverfahren nicht als Verfolgungsgrund angesehen zu werden. Unter Berufunf auf aktuelle Fälle fragt DIE LINKE. die Bundesregierung, wie sie die Abschiebung eines Schwulen nach Afghanistan bewerte. Weiter möchte DIE LINKE. wissen, wie die Regierung dazu steht, Homosexualität als Asyl-Grund für Flüchtlinge aus bestimmten Ländern anzuerkennen.