Distanzierung der Bundesregierung von den EU-Leitlinien zu Förderprogrammen in Israel
In welcher Form hat sich die Bundesregierung "von den umstrittenen EU-Leitlinien zu Förderprogrammen für Israel distanziert", wie es in einem Beitrag des außenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, heißt (www.philippmissfelder. de/de/Aktuelles/91/ EU_Foerderleitlinien_zu_Israel_leisten_ keinen_Beitrag_zur Loesung_des_Nahost_ Konflikts/artikel,712,1,1.html), und welche Konsequenzen wären ihrer Auffassung nach ansonsten aus den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012 zu ziehen gewesen, in denen mit Zustimmung der Bundesregierung u. a. festgestellt wurde, dass in allen Abkommen zwischen der EU und dem Staat Israel "in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht" ihre Nichtanwendbarkeit auf die "durch Israel besetzten Gebiete" sichergestellt werden müsse, was auf der Homepage des Auswärtigen Amts weiterhin als Beitrag der Europäischen Union gewürdigt wird, "um den Friedensprozess zu unterstützen" (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ RegionaleSchwerpunkte/NaherMittlererOsten/IsraelPalaestinensischeGebiete/Israelisch PalaestinensischerKonflikt_node.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 29. Juli 2013
In Umsetzung der auch von der Bundesregierung mitgetragenen Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen der Europäischen Union vom Mai und Dezember 2012 hat die Europäische Kommission in eigener Zuständigkeit Leitlinien erstellt und verabschiedet, die die Anspruchsberechtigung israelischer Institutionen auf Zuschüsse, Prämien und Finanzinstrumente im Rahmen von Programmen der Europäischen Union ab 2014 regeln. Demnach werden Ansprüche für Institutionen sowie Aktivitäten in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten ausgeschlossen.