DNS-Abstammungsgutachten im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen Identitätsfeststellungen
Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden gehen verstärkt dazu über, bei Anträgen auf Familiennachzug von Kindern DNS-Abstammungsgutachten zu verlangen. Anscheinend gilt diese Praxis generell für Staatsangehörige aus Entwicklungsländern, bei denen grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass entsprechende Unterlagen von Behörden gefälscht oder gekauft sind. Besonders betroffen sind Flüchtlinge, für das Erstellen eines DNS-Gutachtens eine hohe finanzielle Hürde darstellt.