Duldungen von Mitarbeiter-Einstellungen der GIZ in Afghanistan durch die Taliban

Erfolgen die Einstellungen von nationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Afghanistan mit Kenntnis (Duldung, Genehmigung) der Taliban, vor dem Hintergrund, dass die GIZ seit August 2021 in Afghanistan unter fragilen Sicherheitsbedingungen nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellt sowie Auftragnehmer einsetzt (siehe Bundestagsdrucksache 20/3356, Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 179), und trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die vermeintlich regierungsferne, aber durch die Taliban geduldete Arbeit mit internationalen und nichtstaatlichen Partnern in Afghanistan nicht zu einer Legitimierung des Talibanregimes bei (www.welt.de/politik/ausland/article241104503/Afghanistan-Bund-stellt-250-neueOrtskraefte-an.html)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die GIZ führt ihre lokalen Einstellungen nationaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Aufgabenwahrnehmung und ohne Beteiligung der lokalen De-facto-Autoritäten der Taliban durch.

Ziel des derzeitigen Engagements der Bundesregierung in Afghanistan ist es, die afghanische Bevölkerung angesichts der schweren humanitären Krise durch humanitäre Hilfe und Finanzierung des Erhalts der Strukturen der Daseinsfürsorge zur Deckung der menschlichen Grundbedürfnisse zu unterstützen. Dabei arbeitet die Bundesregierung mit internationalen Organisationen und nicht-staatlichen Akteuren zusammen. Eine Zusammenarbeit mit dem Taliban-Regime findet nicht statt, sodass hierdurch keine Legitimierung des Taliban-Regimes erfolgt.

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