Ehegattennachzug: Deutschland droht erneut EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Rechtsbruch
„Deutschland droht ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der menschenrechtswidrigen Sprachhürden beim Ehegattennachzug. Zu Recht. Denn skandalöser Weise ignoriert die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), mit dem die Regelung als Verstoß gegen das EU-Türkei- Assoziationsrecht bewertet wurde", erläutert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf ihre entsprechende Schriftliche Frage. Dagdelen weiter:
„Der EuGH hatte die im Jahr 2007 eingeführte Sprachhürde beim Ehegattennachzug als eine mit dem EU-Türkei-Assoziationsabkommen unvereinbare Verschlechterung verworfen. Beim Nachzug zu hier lebenden türkischen Staatsangehörigen dürfen keine Sprachnachweise zur Bedingung gemacht werden. Trotzdem besteht die Bundesregierung auf dieser Regelung, die Tausende Ehegatten zwangsweise voneinander trennt und ignoriert das höchstrichterliche Urteil auf skandalöse Weise. Ihre per Erlass des Auswärtigen Amtes eingeführte Härtefallregelung ist in der Praxis auch noch weitgehend wirkungslos. Die EU-Kommission kritisiert die unzureichende Umsetzung des Dogan-Urteils und stellt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung und namentlich Außenminister Steinmeier erneut auf, sich an die Rechtsprechung des EuGH zu halten und den organisierten Rechtsbruch endlich zu beenden. Dies gilt nicht nur für die größte Betroffenen-Gruppe, die türkischen Staatsangehörigen, sondern generell. Denn die Schikane beim Familiennachzug verstößt insgesamt gegen EU-Recht, wie die bisherige Rechtsprechung des EuGH und zwei Gutachten von EuGH-Generalanwälten zeigen."