Einbestellung des deutschen Botschafters in das türkische Außenministerium im März 2016

Inwieweit trifft es zu, dass der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei, Martin Erdmann, wegen eines knapp zweiminütigen Films über den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus der Fernsehsendung „extra 3“ bzw. der gemeinsamen Teilnahme am 24. März 2016 mit Bundestagsabgeordneten und diplomatischen Vertretern von EU-Staaten am Prozess gegen den türkischen Journalisten Can Dündar ins Außenministerium einbestellt worden ist (dpa vom 29. März 2016), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 4. April 2016

Aufgrund einer Einbestellung führte der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei, Martin Erdmann, Ende März 2016 Gespräche im türkischen Außenministerium sowohl zu dem in der Frage genannten Satire-Beitrag über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan als auch über die Beobachtung des Prozesses gegen die türkischen Journalisten Can Dündar und Erdem Gül.

Die Bundesregierung beobachtet die innenpolitischen Entwicklungen der Türkei mit großer Aufmerksamkeit. Die Situation der Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit sowie die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei sind regelmäßig Thema bilateraler Gespräche. Am 29. März 2016 telefonierte der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Dr. Markus Ederer, mit seinem türkischen Amtskollegen Feridun Hadi Sinirlioğlu und machte deutlich, dass Presse- und Meinungsfreiheit nicht verhandelbare Grundwerte darstellen. Am 30. März 2016 äußerte sich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, öffentlich u. a. mit den Worten „Ich finde, dass wir von einem Partnerland der Europä- ischen Union erwarten können, dass es unsere gemeinsamen europäischen Werte teilt“.

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