Einbeziehung von Strafgefangenen in die Sozialversicherung
Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind Strafgefangene zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.
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Veröffentlicht · Aktualisiert
Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind Strafgefangene zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.
Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr
30. Oktober 2023