Eindruck der Voreingenommenheit gegenüber Asylsuchenden in einer Publikation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Hält es die Bundesregierung für angemessen, wenn in einer offiziellen Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Asylverfahren (www.bamf.de/ SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/ Broschueren/broschuere-das-deutscheasylverfahren. pdf?_blob=publicationFile) behauptet wird, es habe 1992 "über 400 000 Asylbewerber" gegeben, "von denen der weitaus größte Anteil den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigte" ("Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt", S. 10) vor dem Hintergrund, dass das BAMF jeden Eindruck der Voreingenommenheit gegenüber Asylsuchenden vermeiden sollte und es für das unterstellte Motiv eines "Zuzugs in die deutschen Sozialsysteme" selbst im Fall einer Asylablehnung keinerlei Belege gibt, zumal im Jahr 1992 selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge statistisch als abgelehnte Asylsuchende gewertet wurden, ebenso nichtstaatlich Verfolgte, Menschen mit subsidiärem Schutzanspruch, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge usw. (bitte ausführen und begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 19. November 2012

Es ist kein Zeichen von Voreingenommenheit, wenn Tatsachen als solche benannt werden. 1992 konnte in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Asylverfahren kein Schutzbedarf festgestellt werden, bereits die Ausreise aus den Herkunftsländern erfolgte daher aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen. Ferner wurde 1993 die Regelung zu sicheren Drittstaaten eingeführt, weil die weitaus meisten Asylbewerber bereits vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Drittstaat hätten Schutz finden können. Auch die Weiterreise nach Deutschland erfolgte also aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen.