Mündliche Frage PlPr 17/77: Einfluss auf die Mittelvergabe aus dem Europäischen Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass aus dem europäischen Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte zwar zahlreiche oppositionelle Gruppen und Organisationen in den ALBA-Staaten bezuschusst werden, aber nicht eine Menschenrechtsorganisation aus dem Königreich Saudi-Arabien und den anderen Staaten des Golfkooperationsrates, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Mittelvergabe in den jeweiligen Staaten ausgeübt?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 112):
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, EIDHR, finanziert mit einem Gesamtvolumen von jährlich circa 100 Millionen Euro vorrangig, das heißt zu 90 Prozent, Projekte, die durch die lokale und internationale Zivilgesellschaft durchgeführt
werden.
62 Prozent des Budgets entfallen auf die ersten drei thematischen Förderziele des EIDHR, das heißt auf die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten (1), die Stärkung der Zivilgesellschaft (2) und die Umsetzung der EU-Menschenrechtsleitlinien (3).
Projekte werden auf Länderebene durch die EU-Delegationen in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, den EU-Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern identifiziert. Die EU-Delegationen sind für die Ausschreibung und für das lokale Management der Projekte verantwortlich. Die Bundesregierung wird von der EU-Kommission zur Mehrjahresstrategie, 2007 bis 2010, und zum jährlichen Aktionsplan konsultiert.
Bei der Festlegung der geografischen Förderschwerpunkte stellen die EU-Delegationen jährlich Listen von Ländern/Regionen auf, in denen die Aktionen Effizienz versprechen. Das heißt, der Spielraum für zivilgesellschaftliches Handeln muss vorhanden sein, damit mittels Menschenrechts- und Demokratieprojekten die Organisationsstruktur und der Einfluss der Zivilgesellschaft, zu gesellschaftlichem Wandel beizutragen, gestärkt werden können.
Im Strategiepapier, 2007 bis 2010, sind für die Länder der Europäischen Partnerschaft und für den Mittleren Osten 35 Prozent für Ziel 1 und 30 Prozent für Ziel 2 angesetzt. Dies ist deutlich mehr als zum Beispiel in Lateinamerika mit jeweils 15 Prozent.
Die Staaten des Golfkooperationsrates befinden sich nicht auf dieser Liste. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob Förderanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen aus diesen Staaten eingereicht wurden. Laut Projektliste der EU-Kommission wurde 2009 und 2010 jeweils ein Projekt in der Republik Jemen durchgeführt. Für das Königreich Saudi-Arabien liegt keine Angabe vor.
Die Bundesregierung wird die Möglichkeit einer stärkeren Berücksichtigung von Menschenrechtsorganisationen aus Saudi-Arabien und den Staaten des Golfkooperationsrates im EU-Rahmen aufnehmen.