Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch die türkische Regierung bei der Aufarbeitung des Putschversuchs

Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Auffassung, „dass die türkische Regierung bei der Aufarbeitung des Putschversuchs die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit – auch der von Maßnahmen wie Ausreisesperren – beachtet“, wofür sich die Bundesregierung laut der Antwort von Staatssekretär Stephan Steinlein auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/9970 einsetzt, und inwieweit sieht die Bundesregierung in dem seit acht Monaten andauernden Ausreiseverbot für den deutschen Staatsbürger und in Köln promovierten Soziologen Sharo Garip, der die Türkei nicht verlassen darf, weil er einen Appell der „Akademiker für den Frieden“ unterzeichnet hat, einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit, der für den Betroffenen zu einer „außergewöhnlichen Notlage“ führt (www.zeit.de/2016/40/tuerkei-ausreiseverbot-deutscherwissenschaftler)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/9971, Frage 15):

Die Bundesregierung nimmt die umfangreichen Ent­lassungen und Festnahmen seit dem Putschversuch mit großer Sorge zur Kenntnis. Gegen die Drahtzieher ei­nes gewaltsamen Putschversuchs vorzugehen, ist legiti­mes Recht der demokratisch gewählten türkischen Re­gierung. Die von der türkischen Regierung getroffenen Maßnahmen übersteigen nach Ansicht der Bundesregie­rung jedoch jedes Maß. Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck gegenüber der türkischen Regie­rung dafür ein, dass bei der juristischen Aufarbeitung des Putschversuches Rechtstaatlichkeit und Verhältnismä­ßigkeit gewahrt werden.

Der Fall des Wissenschaftlers Dr. Sharo Garip ist der Bundesregierung bekannt. Sie setzt sich intensiv gegen­über der türkischen Regierung für eine Lösung des Falles ein.

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