Einlage von Rechtsmitteln gegen das Urteil des EU-Gerichts zu einer Handelsvereinbarung bzw. einem Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko

Wann hat die Bundesregierung entschieden (bitte Datum der Beschlussbefassung, des Beschlusses und der Übermittlung der beschlossenen Position der Bundesregierung an den Rat der EU angeben), das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Gerichts der EU zu befürworten, wonach Beschlüsse der EU zu einer Handelsvereinbarung und einem Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko nichtig sind, weil die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung der Westsahara fehle, die von der Front Polisario präsentiert werde, so dass die Abkommen nicht auf die Gewässer vor der Westsahara ausgedehnt werden dürfe (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210166en.pdf), und inwieweit hat sich die Bundesregierung für das Einlegen der Rechtsmittel auch deshalb entschieden, weil sonst die Abkommen Mitte Dezember hätten gestoppt werden müssen, da sowohl ökonomische Nachteile angesichts des Profits Marokkos und der EU aus der Ausbeutung der Westsahara als auch politische Nachteile angesichts der Erpressungsversuche seitens Marokkos befürchtet wurden (www.ecchr.eu/fall/europas-profit-in-der-besetzten-westsahara/), das erst jüngst seine Grenze zur spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta faktisch für Migranten aus Afrika geöffnet und damit eine Massenflucht ausgelöst hatte (www.tagesschau.de/ausland/europa/spanien-marokko-migration-101.html)?

Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 10. Januar 2022

Gegen die beiden Urteile des Europäischen Gerichts vom 29. September 2021 einerseits in der Rechtssache T-279/19, andererseits in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 and T-356/19 (Parteien jeweils: Front Polisario gegen Rat) legte der Rat der Europäischen Union Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof ein. Wie es ständiger Übung entspricht, bat der Juristische Dienst des Rates zuvor den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten um Zustimmung zu dieser Prozesshandlung. In seiner 2828. Sitzung vom 10. November 2021 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Teil 2) der Einlegung des Rechtsmittels zu. Die Weisung an den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, im Ausschuss der Einlegung des Rechtsmittels zuzustimmen, wurde innerhalb der  Bundesregierung von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit den betroffenen Bundesministerien am 8. November 2021 abgestimmt. Die im zweiten Teil der Frage angesprochenen Überlegungen haben dabei keine Rolle gespielt und diese macht sich die Bundesregierung nicht zu eigen.

 

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