Einordnung der Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich unter Unterstützung des deutschen Reiches
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach heute geltender Rechtslage die Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich unter aktiver und passiver Unterstützung des deutschen Reiches (www.deutschlandfunk.de/armenien-resolution-die-deutsche-beteiligung-am-voelkermord.2852.de.htm1?dram:article_id=355922) – wie beispielsweise die Verbrechen der deutschen Kolonialtruppen in den Jahren 1904 bis 1908 im heutigen Namibia – als Völkermord bezeichnet werden müssen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2420490) und ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Teil der Propaganda (wie zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Internet und in den Sozialen Medien) der extrem rechten „Grauen Wölfe“ in Deutschland?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 17. Mai 2021
Die Bundesregierung unterstützt eine historische Aufarbeitung der Ereignisse im Osmanischen Reich durch die betroffenen Länder Türkei und Armenien.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 1. Dezember 2011 zu den Fragen 2a und 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8057), auf die Antworten der Bundesregierung vom 23. Juli 2019 zu den Fragen 22 bis 27 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/8355) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Juni 2016 auf Ihre Schriftliche Frage 12 (Bundestagsdrucksache 18/8815) verwiesen.
Die ,,Ülkücü“-Bewegung, die auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet wird, wird von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die in Rede stehenden Ereignisse werden von den Anhängern der Bewegung in der Regel relativiert und geleugnet.