Einsatz von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern im Jemen-Krieg
Trifft es zu, dass die „Konsultationen“, in denen sich die Bundesregierung „gegenüber den Partnern dafür einsetzen [wird], dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeliefert werden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungen-und-gemeinschaftsprogrammen1595750), ergebnisoffen sind, also der Nichteinsatz der mit deutschen Komponenten endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg sowie Nichtauslieferung an Saudi-Arabien und an die Vereinigten Arabischen Emirate nicht verpflichtend also unabhängig von den Komponentenlieferungen sind?
Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 25. April 2019
Es wird auf die Pressemitteilung Nr. 99/19 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 28. März 2019 zur „Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen“ verwiesen.