Einsatz von Kampfdrohnen außerhalb bewaffneter Konflikte

Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass der Einsatz von Kampfdrohnen außerhalb bewaffneter Konflikte „unter Menschenrechtsgesichtspunkten per se völkerrechtswidrig“ wäre“ (siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 118/12), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von mehreren US-Präsidenten (George W. Bush, Barack Obama, Donald Trump und Joe Biden) in den vergangenen Jahren angeordneten Drohneneinsätzen – nach vertretener Auffassung außerhalb bewaffneter Konflikte – völkerrechtlich für die Kooperation mit dem NATO-Partner USA?

Antwort der Staatsministerin Katja Keul auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Frage, welche völkerrechtlichen Normen bei einem Einsatz von Drohnen in welchem Umfang konkret anwendbar sind, hängt jeweils von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

Zur Frage des Einsatzes unbemannter Luftfahrzeuge steht die Bundesregierung in einem ständigen Austausch mit ihren US-amerikanischen Partnern. Die Bundesregierung macht dabei den hohen Stellenwert des Völkerrechts und dessen Einhaltung immer wieder deutlich. Die USSeite bestätigt regelmäßig, dass die US-Streitkräfte in Deutschland gemäß ihren Verpflichtungen aus dem NATO-Truppenstatut in Deutschland geltendes Recht, einschließlich des relevanten Völkerrechts, achten.

In die Planung und Durchführung von US-Drohneneinsätzen ist die Bundesregierung nicht eingebunden.

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