Einsatz von Scharfschützengewehren des Typs Steyr SSG 08 durch die Antiterrorspezialeinheit der türkischen Polizei

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nach­richtendienstliche), dass das „Dezernat für Sondereinsätze der türkischen Polizei“, die Antiterrorspezialeinheit der tür­kischen Polizei (PÖH: Polis Özel Harekat PÖH), die in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im „Einsatz“ ist, Steyr-Scharfschützengewehre SSG 08 einsetzt, und in­wieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich um welche von den aus Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 an die türkische Polizei gelieferten 600 Scharfschützen­gewehre der Marke Steyr SSG 08 handelt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6480)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab­geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa­che 18/10442, Frage 12):

Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die anhal­tende Gewalt insbesondere im Südosten der Türkei und ruft die türkische Regierung dazu auf, bei ihrem Vorge­hen gegen die PKK (die auch in Deutschland als Terror­organisation eingestuft ist) die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Menschenrechte zu achten.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass türkische Sicherheitskräfte im Anti-Terror-Einsatz auch Präzisi­onsgewehre einsetzen. Ferner ist der Bundesregierung bekannt, dass die genannten Präzisionsgewehre Steyr SSG 08 zur Verwendung durch die für Spezialkräfte zu­ständige Abteilung des Innenministeriums (Özel Harekat Daire Baskanligi) beschafft wurden.

Bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte wel­che Waffen zum Einsatz kamen, ist der Bundesregierung hingegen nicht bekannt.

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