Einsatz von Scharfschützengewehren des Typs Steyr SSG 08 durch die Antiterrorspezialeinheit der türkischen Polizei
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass das „Dezernat für Sondereinsätze der türkischen Polizei“, die Antiterrorspezialeinheit der türkischen Polizei (PÖH: Polis Özel Harekat PÖH), die in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im „Einsatz“ ist, Steyr-Scharfschützengewehre SSG 08 einsetzt, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich um welche von den aus Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 an die türkische Polizei gelieferten 600 Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 handelt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6480)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/10442, Frage 12):
Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die anhaltende Gewalt insbesondere im Südosten der Türkei und ruft die türkische Regierung dazu auf, bei ihrem Vorgehen gegen die PKK (die auch in Deutschland als Terrororganisation eingestuft ist) die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die Menschenrechte zu achten.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass türkische Sicherheitskräfte im Anti-Terror-Einsatz auch Präzisionsgewehre einsetzen. Ferner ist der Bundesregierung bekannt, dass die genannten Präzisionsgewehre Steyr SSG 08 zur Verwendung durch die für Spezialkräfte zuständige Abteilung des Innenministeriums (Özel Harekat Daire Baskanligi) beschafft wurden.
Bei welchen Einsätzen welcher Sicherheitskräfte welche Waffen zum Einsatz kamen, ist der Bundesregierung hingegen nicht bekannt.