Einsatz von Streumunition durch von Deutschland an die Ukraine gelieferte Waffensysteme
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen (Haubitzen, Artilleriegeschützen und Raketenwerfern) Streumunition verschossen wird, und hat die Bundesregierung entsprechende Auflagen bezüglich der Verwendung von Streumunitionsmitteln der von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensysteme erteilt vor dem Hintergrund, dass die Ukraine im Gegensatz zu Deutschland das Übereinkommen über Streumunition (sogenanntes Oslo-Übereinkommen) zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition weder unterzeichnet noch ratifiziert hat (www.clusterconvention.org/states-parties/)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Hitschler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Deutschland hat mit den in Rede stehenden Waffensystemen zugehörige Munition geliefert, die im Einklang mit der „Oslo-Konvention“ steht. Über die Verwendung anderer Munitionsarten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.