Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2017

Wie verteilen sich die im Jahr 2017 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte (bitte unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO gleichgestellten Staaten sowie der Drittländer sowie der Entwicklungsländer beantworten), und welcher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammelausfuhrgenehmigungen) entfiel auf die jeweiligen zehn Hauptempfangsländer im Jahr 2017 (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist: bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 24. Januar 2018

Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Bei der Bewertung der vorliegenden Zahlen ist folgender Tatbestand von besonderer Bedeutung: Im Rüstungsexportbericht wird bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr sind die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen. Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Die Aufteilung des Gesamtwertes der Einzelgenehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten sowie der Entwicklungsländer stellt sich wie folgt dar:

Auf Entwicklungsländer (3) entfielen im Jahr 2017 Genehmigungen in Höhe von 1 049 587 291 Euro.

Im Einzelnen entfielen folgende Genehmigungswerte auf die zehn Hauptempfängerländer:

Sammelausfuhrgenehmigungen wurden im Jahr 2017 in Höhe von 324,9 Mio. Euro erteilt.

Sammelausfuhrgenehmigungen betreffen im Wesentlichen Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern.

Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte auf die einzelnen Länder aufzuteilen.