Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte und Dual-Use-Güter im Jahr 2017 in die Türkei
Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, wurden im Jahr 2017 in die Türkei erteilt (bitte quartalsweise nach Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 22. Januar 2018
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 138 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 34 187 941 Euro für die Türkei erteilt:
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 455 Einzelgenehmigungen für DualUse-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, im Wert von 111 862 723 Euro erteilt. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung.