Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2021
In Höhe welchen Gesamtwerts hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte erteilt (bitte zusätzlich getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-Länder, der NATO- und gleichgestellten Länder, der Drittländer sowie der Entwicklungsländer beantworten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und wie verteilt sich der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen in 2021 auf die jeweiligen zehn Hauptempfängerländer (bitte nicht getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auflisten)?
Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 5. Juli 2021
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Für den Gesamtwert der für Ausfuhren von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 erteilten Einzelgenehmigungen, den entsprechenden Wert für Drittländer und die zehn Hauptempfängerländer nach Einzelgenehmigungswerten wird auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. Juli 2021 zur Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/07/20210701-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-ersten-halbjahr-2021.html) verwiesen. Die weiteren anteiligen fragegegenständlichen Werte für Einzelausfuhrgenehmigungen nach Ländergruppen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: