Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im ersten Quartal 2018
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im ersten Quartal 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte nach Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 10. April 2018
Vorbemerkung:
Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das erste Quartal 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.
Bei der Bewertung der vorliegenden Zahlen ist folgender Tatbestand von besonderer Bedeutung: Im Rüstungsexportbericht wird bereits darauf hingewiesen, dass die Summe der Genehmigungswerte eines Berichtszeitraums allein kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Vielmehr sind die Art der Güter und der jeweilige Verwendungszweck bei der Bewertung zu berücksichtigen. Auch schwanken die Werte in den jeweiligen Berichtsperioden.
Antwort:
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
Im ersten Quartal 2018 wurden für die erfragten Länder Einzelausfuhrgenehmigungen in folgender Höhe erteilt: