Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im vierten Quartal 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im vierten Quartal 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte nach Ägypten, Algerien, Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen angeben), und um welche Rüstungsgüter handelte es sich (bitte mit jeweiligem Wert auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018

Das vierte Quartal 2018 endet am 31. Dezember 2018; von daher liegen aktuell weder vorläufige noch endgültige Zahlen für das Quartal vor. Ausgewertet wurden Daten bis zum Stichtag des 17. Dezember 2018.

Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der  Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Einzelausfuhrgenehmigungen wurden bezogen auf die Fragestellung im folgenden Umfang erteilt:

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