Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei im Jahr 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2018 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte in die Türkei zum aktuellen Stichtag erteilt (bitte entsprechend den Monaten mit Güterbeschreibung, jeweiliger Stückzahl und Wert auflisten sowie jeweils unter Angabe des Wertes für die Vorjahresmonate angeben), und in welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2018 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Monaten und jeweils unter Angabe der Zahlen für die Vorjahresmonate angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 7. Mai 2018

Es liegen bislang keine endgültigen Zahlen für das erste Quartal 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. Die Summe der Anzahl der Genehmigungen in einem Monat kann von der Gesamtanzahl der Genehmigungen im Monat abweichen, da eine Genehmigung Güter aus unterschiedlichen Ausfuhrlistenpositionen enthalten kann.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt des Rates der vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.

Im Zeitraum Januar bis April 2018 wurden folgende Genehmigungen erteilt:

Im Zeitraum Januar bis April 2017 wurden folgende Genehmigungen erteilt:

Die Antwort auf den zweiten Teil der Frage ergeht in dem Verständnis, dass es in der Frage laut Sachzusammenhang um die Höhe der tatsächlichen Ausfuhren von Rüstungsgütern geht, die von Unternehmen (und nicht von der Bundesregierung selbst) im angefragten Zeitraum aufgrund von zuvor erteilten Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wurden.

Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere deren schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen und deren Erfüllung zuließe. In einzelnen Fällen könnten zudem aus der Kombination von öffentlichen Angaben zu Stückzahlen mit den Angaben zum Wert Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Güter geschlossen werden. Dies würde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Randnummern 185, 192 und 219 des Urteils).

Laut den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes belief sich der Gesamtwert der im Jahr 2018 gemeldeten tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen (für Januar und Februar 2018 – die Meldungen der Unternehmen für die Monate März und April 2018 liegen dem Statistischen Bundesamt noch nicht vor) auf insgesamt ca. 17,2 Mio. Euro (Gesamtwert 2017: ca. 62,3 Mio. Euro). Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können.

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